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   BPatG, 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12   

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https://dejure.org/2012,39021
BPatG, 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12 (https://dejure.org/2012,39021)
BPatG, Entscheidung vom 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12 (https://dejure.org/2012,39021)
BPatG, Entscheidung vom 22. November 2012 - 27 W (pat) 554/12 (https://dejure.org/2012,39021)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Leibniz School of Business" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "Leibniz School of Business"

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Leibniz School of Business" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Leibniz School of Business" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - keine bösgläubige Markenanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Leibniz School of Business" ist für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Ausbildungs- und Fortbildungsberatung als Marke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BPatG, 27.03.2012 - 27 W (pat) 83/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Robert Enke" - bei wenig fassbare Waren aus dem

    Auszug aus BPatG, 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12
    Personennamen sind nach der ausdrücklichen Regelung in § 4 Abs. 1 MarkenG abstrakt markenfähig (Götting GRUR 2001, 615 (619)) und unterliegen denselben Kriterien bei der Schutzfähigkeitsprüfung wie andere Markenkategorien (vgl. EuGH GRUR 2004, 946 - Nichols; BPatG GRUR 2006, 591 - Georg-Simon-Ohm; BPatG, Beschl. v. 27. März 2012 - 27 W (pat) 83/11 - Robert Enke).

    Die Verbraucher sind bei Druckerei- und Medienerzeugnissen daran gewöhnt, dass Namen etwa C. H. Beck, Beltz, Fischer, Walter de Gruyter, Heymanns, Huber, Ernst Klett, W. Kohlhammer, Langenscheidt, Luchterland, Ernst Rowohlt, Dr. Otto Schmidt, Surkamp, Klaus Wagenbach, Ullstein u. v. m., so angebracht werden, dass sie als Hinweis auf den Verlag bzw. Herausgeber und damit als Herkunftshinweis dienen (BPatG, Beschl. v. 27. März 2012 - 27 W (pat) 83/11 - Robert Enke).

    Insoweit folgt der Senat der Auffassung (Rohnke, a.a.O., S. 712), dass bei den wenig fassbaren Waren aus dem Medienbereich offene Bezeichnungen, die ohne Kontext für alles stehen können, den Inhalt nicht in einer den Markenschutz verhindernden Weise beschreiben (so schon BPatG, Beschl. v. 27. März 2012 - 27 W (pat) 83/11 - Robert Enke).

  • BPatG, 13.04.2010 - 27 W (pat) 26/10

    Schumpeter School - Markenbeschwerdeverfahren - "Schumpeter School

    Auszug aus BPatG, 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12
    Dass Leibniz eigene Theorien entwickelt und gelehrt hat, unterscheidet ihn kaum von vielen bekannten Wissenschaftlern, nach denen in großer Zahl wissenschaftliche Einrichtungen benannt sind, ohne dass jemand erwartet, dort würde nur nach oder an diesen Theorien gearbeitet (vgl. auch BPatG, Beschl. v. 13. Oktober 2010 - 27 W (pat) 26/10 - Schumpeter School of Business and Economics; Beschl. v. 31. Oktober 2011 - 29 W (pat) 542/11 - Hugo Sinzheimer Institut).

    Die Beschwerdegebühr ist zu erstatten (§ 71 Abs. 3 MarkenG), da sich die Markenstelle mit der ihrer Ansicht widersprechenden Rechtsprechung (z. B. BPatG, Beschl. v. 13. April 2011 2012 - 27 W (pat) 26/10 - Schumpeter School of Business and Economics) nicht einmal auseinandergesetzt hat, um eine erneute Überprüfung zu ermöglichen.

  • BGH, 08.03.2012 - I ZB 13/11

    Neuschwanstein

    Auszug aus BPatG, 22.11.2012 - 27 W (pat) 554/12
    Liegen die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht vor, kann der Marke nicht wegen eines allgemeinen, davon losgelösten, Freihaltungsbedürfnisses oder einer dem Urheberrecht entlehnten Gemeinfreiheit der Schutz als Kulturgut versagt werden (BGH GRUR 2012, 1044 - Neuschwanstein).
  • BPatG, 13.12.2012 - 27 W (pat) 561/12

    Ruhr Universität Bochum - Markenbeschwerdeverfahren - "RUHR UNIVERSITÄT BOCHUM" -

    Bei Druckerzeugnissen aller Art und auch bei Lehr- und Unterrichtsmitteln sind die Verbraucher daran gewöhnt, dass die Namen der Herausgeber, zu denen Universitäten oft gehören, auf den Umschlagseiten und Buchrücken gerade so angebracht werden, dass sie als Herkunftshinweis dienen (BPatG Beschl. v. 27. März 2012 - 27 W (pat) 83/11 - Robert Enke; Beschl. v. 22. November 2012 - 27 W (pat) 554/12 - Leibnitz School of Business).
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